ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1 Geltungsbereich der Bedingungen

Der Geltungsbereich dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen des staatlich geprüften und durch das OLG Düsseldorf ermächtigten Übersetzers für die griechische Sprache, Herrn Konstantinos Feslidis, mit seinen Auftraggebern, auch dann, wenn Herr Feslidis bei der Annahme von einzelnen Aufträgen nicht mehr ausdrücklich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt. Herrn Feslidis wird die Berechtigung eingeräumt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Sowohl die Änderungen als auch die Ergänzungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Sollten diese für den Auftraggeber eine Benachteiligung darstellen, so wird diesem das Recht eingeräumt, das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos zu kündigen. In diesem Fall weist Herr Feslidis den jeweiligen Auftraggeber ausdrücklich auf das außerordentliche Kündigungsrecht hin. Unterlässt es der Auftraggeber, eine Kündigung auszusprechen, so werden die Änderungen und Ergänzungen wirksam.

Anderweitige Geschäftsbedingungen, auch die des Auftraggebers, werden von Herrn Feslidis nicht anerkannt und sind daher für diesen unverbindlich und gelten als widersprochen.

Eine Ausnahme davon ist dann zu machen, wenn die anderweitigen Bedingungen von Herrn Feslidis ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, sowie die Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Erfolgt eine Auftragserteilung aufgrund eines vorher abgegebenen Angebotes per Telefon, so muss der Auftrag schriftlich bestätigt werden. Erst nach Eingang der schriftlichen Bestätigung ist das Vertragsverhältnis begründet.

Herr Feslidis ist berechtigt, den Abschluss eines Vertrages von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht,  einer Vorauszahlung, bzw. einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank oder Sparkasse abhängig zu machen.

Angebote, insbesondere Preiskalkulationen des Herrn Feslidis, sind stets freibleibend und unverbindlich.

 

§ 3 Abwicklung

Die eigentliche Hauptleistungspflicht, die Übersetzungsleistung an sich, sowie Leistung, die in direktem Zusammenhang mit der eigentlichen Übersetzungstätigkeit stehen, werden nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Unter den sonstigen Leistungen sind insbesondere zu verstehen Illustrationen, DTP, Nachformatierungen, Sprachaufnahmen etc. Diese vorgenannten Zusatzleistungen werden bei Abschluss des Vertrages gesondert vereinbart und dementsprechend in Rechnung gestellt.

Sofern der Auftraggeber dem Herrn Feslidis keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen zur Verfügung stellt, werden Fachausdrücke in die allgemein übliche lexikographisch vertretbare, bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Die Übersetzungen werden je nach Bedeutung und Inhalt des Übersetzungstextes wörtlich bzw. mentalitätsgerecht durchgeführt.

Sofern der Auftraggeber eine individuelle Fachterminologie verwendet, wird diese nur nach entsprechender vorheriger Vereinbarung berücksichtigt und wenn dementsprechende ausreichende und vollständige Unterlagen dem Herrn Feslidis übermittelt worden sind. Ansonsten werden Fachausdrücke nach den allgemein üblichen Qualitätsmaßstäben übersetzt.

 

§ 4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers

Sofern der Auftraggeber besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführung der Übersetzung (damit sind Übersetzungen auf Datenträger, druckreife Layouts, Anzahl der Ausfertigungen etc.) hat er Herrn Feslidis bereits vor Auftragserteilung dahingehend zu informieren.

Sofern für die Übersetzung weitere Informationen und Unterlagen erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese rechtzeitig, d. h. spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dem Herrn Feslidis zu übermitteln.

Der jeweilige Auftraggeber verpflichtet sich dem Herrn Feslidis eine Person des jeweiligen Unternehmens zu nennen, die als Ansprechpartner für die Durchführung der jeweiligen Aufträge zuständig ist und unterstützend tätig sein soll. Für den Fall, dass das jeweilige Unternehmen, der Auftraggeber, nicht in der Lage ist, einen solchen Ansprechpartner zu benennen, verfallen alle Ansprüche des jeweiligen Auftraggebers hinsichtlich aller stilistischen formalen gestalterischen und terminologischen Problemfelder.

Sofern der Auftraggeber den Herrn Feslidis mit der Übersetzung ein für den Druck bestimmtes Projekt beauftragt, trifft den Auftraggeber die Verpflichtung, dem Herrn Feslidis einen Korrekturabzug zu überlassen. Bezieht sich der Tätigkeitsbereich des Übersetzers Feslidis auch auf die Veranlassung die von ihm geleisteten Übersetzungsarbeiten im Namen bzw. im Auftrage des Auftraggebers drucken zu lassen, so trifft den jeweiligen Auftraggeber die Verpflichtung, die jeweiligen Übersetzungen durch die Leistung von Unterschrift vor der Durchführung der Druckarbeiten frei zu geben.

Verstößt der jeweilige Auftraggeber gegen die eben vorgenannten obliegenden Mitwirkungs- und/oder Aufklärungspflichten, so ist Herr Feslidis berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dies setzt voraus, dass Herr Feslidis dem jeweiligen Auftraggeber eine einwöchige Frist setzt, innerhalb derer der Auftraggeber seine Mitwirkungs- oder Aufklärungspflichten nachkommen muss. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch die unterlassene Mitarbeit und Aufklärung entstandenen Mehraufwendungen sowie des gegebenenfalls entstandenen Schadens bleibt bestehen selbst dann, wenn Herr Feslidis von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Fehler und Verzögerungen, die auf die fehlende Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers basieren, gehen ausschließlich zu dessen Lasten.

 

§ 5 Auftragsänderung

Äußert der jeweilige Auftraggeber nach der Erteilung des jeweiligen Auftrages besondere Änderungswünsche, ist Herr Feslidis berechtigt, dem jeweiligen Auftraggeber eine angemessene Mehrvergütung zu berechnen. Führen die Änderungswünsche des jeweiligen Auftraggebers dazu, dass der ursprünglich vereinbarte Fertigstellungstermin nicht eingehalten wird, so geht dies nicht zu Lasten des Herrn Feslidis.

 

§ 6 Liefertermine

Sofern die Parteien für die Durchführung der jeweiligen Übersetzung und anderweitigen Tätigkeit feste Fertigstellungstermine festlegen, sind diese für Herrn Feslidis nur bindend, wenn dieser diese schriftlich bestätigt hat.

Für den Fall dass Fertigstellungstermine nicht eingehalten werden können, Herr Feslidis demnach mit der Leistungserbringung in Verzug gerät, ist diesem eine angemessene Frist zur Leistungserbringung zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis zur Rücktrittserklärung erbrachten Leistungen des Herrn Feslidis zu vergüten. Weitere und weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Die ursprünglich vereinbarten Liefertermine gelten als gewahrt, wenn der fertige Auftrag derart zeitig versendet worden ist, dass unter Berücksichtigung der normalen üblichen Postlaufzeiten mit dem termingerechten Eingang bei dem Auftraggeber gerechnet werden muss. Die Nichteinhaltung des Liefertermins aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht von Herrn Feslidis zu vertretenden Ereignissen gehen nicht zu dessen Lasten. In diesem Fall ist Herr Feslidis für den Zeitraum des Leistungshindernisses nicht verpflichtet, den Liefertermin einzuhalten. Dauert das Leistungshindernis länger als drei Monate, ist Herr Feslidis zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall trifft den Auftraggeber die Verpflichtung, die durch Herrn Feslidis geleisteten Tätigkeiten entsprechend zu vergüten.

Der Auftraggeber räumt Herrn Feslidis die Möglichkeit ein, für die Durchführung von Übersetzungen und im Auftrag enthaltener Zusatzleistungen entsprechende Fachkräfte zur Seite zu ziehen. Bei den Fachkräften handelt es sich um unabhängige Übersetzer und Personen, die nach einer Qualifikationsprüfung durch den Herrn Feslidis Zugang zu den Auftragstexten und Daten erhalten. Die Haftung des Herrn Feslidis ist dabei lediglich auf die sorgfältige Auswahl der Dritten, der Fachkräfte, begrenzt. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten durch Dritte ist ausgeschlossen.

Ein direkter Kontakt zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und den von Herrn Feslidis beauftragten Übersetzern bzw. Fachkräften ist nur mit dessen Einwilligung statthaft.

 

§ 7 Amtliche Beglaubigung

Hinsichtlich der Übersetzungen von Urkunden wird geregelt, dass sofern keine anders lautenden Anweisungen des Auftraggebers erfolgen, diese grundsätzlich beglaubigt werden, damit sie von den zuständigen Behörden und Ämtern anerkannt werden.

Für die Beglaubigungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Etwaige entstehende Kosten werden vom Auftraggeber übernommen.

Für die zutreffende Wiedergabe von Namen und Anschriften in handschriftlich ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen. Entsprechendes gilt hinsichtlich unleserlicher Eigennamen, Zahlen, Personenstandsurkunden oder anderen Dokumenten.

 

§ 8 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte

Der Auftraggeber übernimmt die Gewährleistung dafür, dass durch die Übersetzung oder anderer Leistungen und deren späteren Gebrauch durch den Auftraggeber keine Urheberrechte oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Für den Fall der Verletzung vorgenannter Rechte stellt der jeweilige Auftraggeber Herrn Feslidis von allen Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich vertretbarer Rechtsverfolgungskosten) frei.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, behält Herr Feslidis das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, Materialien, die während des Auftrages erstellt worden sind, ohne Einschränkung mehrfach zu nutzen. Herrn Feslidis wird ferner das Recht eingeräumt, diese Materialien für eigene Zwecke zu verändern und Rechte an diesen auf Dritte im Wege der Lizenz oder auf andere Weise zu übertragen.

 

§ 9 Übersetzung zu mehrfacher Verwendung

Herr Feslidis übernimmt die Gewährleistung dafür, dass der Auftraggeber die jeweiligen Übersetzungen in zeitlicher und räumlicher Hinsicht uneingeschränkt und ohne Stückzahlbegrenzung entsprechend dem zuvor mitgeteilten Verwendungszweck nutzen kann. Dem jeweiligen Auftraggeber wird das Recht eingeräumt die Übersetzung zu bearbeiten, Rechte an Dritte im Wege der Lizenz oder auf andere Weise zu übertragen. Herr Feslidis stellt den jeweiligen Auftraggeber von allen Leistungsansprüchen der Übersetzer oder der Fachkräfte frei. Für den Fall, dass Herr Feslidis durch seine geleisteten Übersetzungsarbeiten wegen angeblicher Verletzung eines bestehenden Urheberrechtes in Anspruch genommen werden sollte, trifft den Auftraggeber die Verpflichtung, Herr Feslidis in vollem Umfang von einer derartigen Haftung frei zu stellen.

Die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Übersetzung gegebenenfalls erstellten Materialien bleiben im Eigentum des Herrn Feslidis.

 

§ 10 Erfüllung und Gefahrübergang

Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, werden die jeweiligen Leistungen des Herrn Feslidis als unverschlüsselte Datensätze im DFÜ-Verfahren bzw. per E-Mail dem jeweiligen Auftraggeber übermittelt.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs der jeweiligen Leistung des Herrn Feslidis geht mit Versendung der Arbeit per E-Mail, der Übergabe der Arbeit an das Postamt bzw. der Aushändigung an einen Boten auf den Auftraggeber über.

Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz für verloren gegangene Unterlagen oder wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfristen sind ausgeschlossen.

 

§ 11 Vergütung

Sofern der Auftraggeber mit Herrn Feslidis keinen Festpreis für die jeweiligen Dienstleistungen des Dolmetschers vereinbart hat, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste des Herrn Feslidis. Sofern die jeweils gültige Preisliste des Herrn Feslidis zur Anwendung kommt, wird diesem bei Leistungen die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen, die Möglichkeit eingeräumt, den jeweils ausgewiesenen Preis angemessen anzupassen.

 

§ 12 Zahlungsbedingungen

Die jeweiligen vereinbarten Vergütungen beinhalten nicht die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung durch Herrn Feslidis gesondert ausgewiesen.

Die jeweilige Vergütung zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer ist – wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist – innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des jeweiligen Auftraggebers ist dieser verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank bis zum Eingang der vollständigen Forderung zu zahlen.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers bei Zahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf gegen andere Forderungen nicht aufrechnen, außer wenn diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt worden sind.

Für den Fall dass Teillieferungen vereinbart worden sind, erfolgt die Rechnungslegung für die jeweils erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung.

Herr Feslidis ist berechtigt, zur Deckung der Kosten eine angemessene Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen.

Die Leistungen und die damit verbundenen Rechte (unter anderem Copyright und alle Nutzungsrechte) stehen bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung unter Eigentumsvorbehalt. Erst nach vollständiger Zahlung durch den Auftraggeber gegen die vorgenannten Reche auf diesen über.

 

§ 13 Abnahme- und Rügepflicht

Offensichtliche Mängel an der jeweiligen Leistung des Herrn Feslidis sind sowohl im kaufmännischen als auch im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen.

Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe der Mängel zu rügen. Die Leistung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn die schriftliche Rüge nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen dem Herrn Feslidis zugeht.

Die Haftung für Schäden die darauf beruhen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen.

 

 

§ 14 Gewährleistung

Sofern eine Übersetzung oder eine sonstige von Herrn Feslidis erbrachte Leistung Fehler enthält, kann der jeweilige Auftraggeber Nachbesserung oder Neuerstellung in angemessener Frist verlangen. Dem Herrn Feslidis ist ein zweimaliger Versuch der Nachbesserung bzw. Neuerstellung innerhalb einer angemessenen Frist eingeräumt. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. Neuerstellung innerhalb der angemessenen Frist kann der Auftraggeber Minderung oder sein Recht auf Rücktritt geltend machen.

Herr Feslidis haftet nicht für die Schäden, die durch eine leicht fahrlässige Verletzung seiner gemäß Beauftragung geschuldeten Leistungen verursacht werden. Herr Feslidis haftet lediglich für anhaltende Schäden, welche direkte und beweisbare Folgen eines nachweislich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführendes, vertragswesentliches Pflichtversäumnis aus dem jeweiligen Übersetzungsvertrag sind, für die Herr Feslidis verantwortlich gemacht werden kann. Jegliche sonstige und weitere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Jegliche Haftung im Falle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist in höherem Umfang beschränkt auf die Summe gleich der Rechnung, für den entsprechenden Auftrag andere oder weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, inklusive einer Haftung für Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 15 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken im Sinne des Datenschutzes.

 

§ 16 Vertraulichkeit

Alle Aufträge werden vertraulich behandelt. Alle mit der Leistung beauftragten Personen werden von Herrn Feslidis schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass diese Personen Leistungen für andere – gegebenenfalls auch für Konkurrenten – erbringen. Durch den Kommunikationsaustausch in elektronischer Form zwischen dem jeweiligen Auftraggeber, Herrn Feslidis und den jeweils beauftragten Personen, kann eine ausschließende Vertraulichkeit nicht sichergestellt und garantiert werden. Dem Auftraggeber ist dann bewusst, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte unbefugt auf Daten Zugriff nehmen, die auf elektronischem Wege übermittelt werden. Herr Feslidis bemüht sich jedoch, die Vertraulichkeit soweit wie möglich zu wahren.

 

§ 17 Rücktritt/Kündigung

Der Auftraggeber kann jederzeit bis zur Fertigstellung des entsprechenden Werkes bzw. Dienstleistung, den Auftrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist Herr Feslidis berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen abzüglich ersparter Aufwendungen.

 

 

§ 18 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist je nach Gegenstand des Streitwertes das Amtsgericht bzw. das Landgericht  Mönchengladbach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 19 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.